Orthopädische Sicherheits- und Berufsschuhe müssen neben den orthopädischen Anforderungen ebenso den Anforderungen an Sicherheits- und Berufsschuhen
entsprechen.
Die ÖNORM Z 1259 legt das Verfahren für die Herstellung und Konformitätsbewertung von orthopädischen Sicherheits-
und Berufsschuhen fest.
Nach Maßgabe des vom Patienten erhaltenen Verordnungsscheines (vom Arzt ausgestellt) und der Verwenderbescheinigung (Bescheinigung über das in der
Evaluierung festgestellte erforderliche Schutzniveau des Fußschutzes) fertigen wir mit der entsprechenden Zurichtung, nach der vom Hersteller des Bausatzes vorgegebenen
Fertigungsanweisung, den Schuh.
Grundsätzlich fertigen wir für alle baumeistergeprüften Marken Sicherheits- und Arbeitsschuhe an.